Hinweisgeberschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) schafft einen rechtlichen Rahmen für den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen die in § 2 HinSchG näher bezeichneten Gesetze und Rechtsvorschriften erlangt haben, und diese an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Möchten Sie einen Hinweis übermitteln, so können Sie das nach Ihrer eigenen Wahl an eine externe Meldestelle oder an unsere interne Meldestelle über die dort eingerichteten Meldekanäle mündlich per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung oder auch in Textform tun. Für die Übermittlung in Textform können Sie das unten bereitgestellte Hinweisformular am Ende der Seite nutzen, die angegebene E-Mail-Adresse der Meldestelle oder auch alle anderen Wege der Übermittlung, z.B. indem Sie einen Brief an die Meldestelle senden. Sämtliche Meldekanäle (Kontaktedaten) der internen Meldestelle finden Sie nachfolgend.

Die Meldekanäle der internen Meldestelle lauten wie folgt:

Claudia Miller
Dipl.-Ing. (FH)

Interne Meldestelle

Eßpanstrasse 11
83355 Grabenstätt – Erlstätt

wimmer-hinweis@web.de

Die Meldestelle steht jeder hinweisgebenden Person zur Verfügung, d.h. jeder natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat.

Gemeldet werden können alle Verstöße gegen die in § 2 HinSchG genannten Gesetze und Rechtsvorschriften.

Nach Eingang der Meldung wird von der internen Stelle das im HinSchG vorgeschrieben Verfahren eingeleitet und durchgeführt.

Kontaktformular

1 + 7 = ?

Claudia Miller
Dipl.-Ing. (FH)

Interne Meldestelle

Eßpanstrasse 11
83355 Grabenstätt – Erlstätt

wimmer-hinweis@web.de